Ratgeber
Steuern & Abgaben auf Strom in Österreich erklärt
Rund 30 % deiner Stromrechnung entfallen auf Steuern und Abgaben: Die Elektrizitätsabgabe (1,5 ct/kWh), 20 % Umsatzsteuer, der Ökostromförderbeitrag und die Erneuerbaren-Förderpauschale. Diese Posten sind gesetzlich festgelegt und gelten für alle Stromanbieter gleich — du kannst sie nicht durch einen Anbieterwechsel beeinflussen.
Rund 5 bis 7 ct/kWh deines Strompreises gehen an den Staat — als Steuern, Abgaben und Förderbeiträge. Bei einem Gesamtpreis von 23 ct/kWh und 3.500 kWh Jahresverbrauch sind das etwa 175 bis 245 Euro pro Jahr. Diese Posten kannst du nicht durch einen Anbieterwechsel ändern — sie gelten für alle Kunden gleich. Zusammen mit dem Energiepreis und dem Netzentgelt bilden sie die drei Blöcke des Strompreises in Österreich.
Aktualisiert: März 2026 | Quellen: E-Control, Bundesministerium für Finanzen
Welche Steuern und Abgaben fallen auf Strom an?
In Österreich setzen sich die staatlichen Aufschläge auf den Strompreis aus vier Posten zusammen. Die folgende Tabelle zeigt alle Einzelposten mit den aktuellen Werten für 2026:
| Abgabe | Höhe (2026) | Art | Jahreskosten (3.500 kWh) | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|---|
| Elektrizitätsabgabe | 1,5 ct/kWh | verbrauchsabhängig | 52,50 € | Elektrizitätsabgabegesetz (ElAbgG) |
| Ökostromförderbeitrag | ca. 0,5–0,8 ct/kWh | verbrauchsabhängig | 18–28 € | Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) |
| Erneuerbaren-Förderpauschale | ca. 30–40 €/Jahr | fix pro Zählpunkt | 30–40 € | EAG |
| Umsatzsteuer (USt) | 20 % | auf Gesamtbetrag | ca. 120–140 € | Umsatzsteuergesetz (UStG) |
Gesamtbelastung: Steuern und Abgaben machen bei einem durchschnittlichen Haushalt rund 220 bis 260 Euro pro Jahr aus. Der größte Einzelposten ist die Umsatzsteuer, die als Prozentsatz auf den Gesamtbetrag (Energiepreis + Netzentgelt + alle Abgaben) erhoben wird.
Was ist die Elektrizitätsabgabe?
Die Elektrizitätsabgabe ist eine Bundessteuer auf den Verbrauch elektrischer Energie. Sie beträgt seit 2024 wieder 1,5 ct/kWh — nach einer vorübergehenden Senkung während der Energiekrise.
Historischer Verlauf:
| Zeitraum | Elektrizitätsabgabe | Hintergrund |
|---|---|---|
| Bis Juni 2022 | 1,5 ct/kWh | Normaltarif |
| Juli 2022 – Juni 2023 | 0,1 ct/kWh | Krisenmaßnahme: fast vollständige Aussetzung |
| Juli 2023 – Dezember 2023 | 0,1 ct/kWh | Verlängerung der Krisenmaßnahme |
| Ab Jänner 2024 | 1,5 ct/kWh | Rückkehr zum Normaltarif |
Die Elektrizitätsabgabe gilt für jeden verbrauchten Kilowattstunde — egal ob du bei einem günstigen oder teuren Anbieter bist. Sie fällt auch auf selbst erzeugten Strom an, sobald er aus dem öffentlichen Netz bezogen wird. PV-Eigenverbrauch, der nie ins Netz eingespeist wird, ist nicht betroffen.
Was ist der Ökostromförderbeitrag?
Der Ökostromförderbeitrag finanziert den Ausbau erneuerbarer Energiequellen in Österreich. Er wird auf Basis des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) von 2021 erhoben und jährlich von der E-Control festgelegt.
Für 2026 ist der Ökostromförderbeitrag rund 20 % niedriger als im Vorjahr. Die Gründe:
- Der steigende Anteil erneuerbarer Energie am Strommix senkt die Förderkosten pro kWh
- Ältere, teurere Förderverträge (aus der Zeit des Ökostromgesetzes 2012) laufen sukzessive aus
- Die Marktpreise für Strom liegen über den Fördersätzen vieler Neuanlagen — diese Anlagen brauchen keine Zuschüsse mehr
Ökostromförderbeitrag vs. Erneuerbaren-Förderpauschale: Der Förderbeitrag ist verbrauchsabhängig (ct/kWh), die Förderpauschale ist ein fixer Jahresbetrag pro Zählpunkt. Beide Posten finanzieren denselben Zweck, werden aber getrennt auf der Rechnung ausgewiesen.
Wie wirkt sich die Umsatzsteuer auf den Strompreis aus?
Die Umsatzsteuer (USt) von 20 % wird auf den gesamten Strombetrag erhoben — also auf Energiepreis, Netzentgelt, Elektrizitätsabgabe und Ökostromförderbeitrag zusammen. Das bedeutet: Bei steigenden Strompreisen steigt auch der absolute USt-Betrag, selbst wenn der Steuersatz gleich bleibt.
Beispielrechnung:
| Posten | Betrag (netto) |
|---|---|
| Energiepreis | 9,0 ct/kWh |
| Netzentgelt | 6,5 ct/kWh |
| Elektrizitätsabgabe | 1,5 ct/kWh |
| Ökostromförderbeitrag | 0,7 ct/kWh |
| Zwischensumme netto | 17,7 ct/kWh |
| + 20 % USt | 3,5 ct/kWh |
| Bruttostrompreis | 21,2 ct/kWh |
Während der Energiekrise 2022 wurde eine temporäre USt-Senkung auf Strom diskutiert, aber nicht umgesetzt. Stattdessen setzte die Bundesregierung auf die Strompreisbremse als direkten Zuschuss.
Was war die Strompreisbremse?
Die Strompreisbremse war eine befristete Fördermaßnahme der Bundesregierung, die von Dezember 2022 bis Juni 2024 galt. Sie subventionierte den Strompreis für Haushalte auf zwei Stufen:
- Bis 2.900 kWh/Jahr: Energiepreis gedeckelt auf 10 ct/kWh (netto)
- Darüber: Marktpreis ohne Förderung
Die Strompreisbremse war keine Steuer- oder Abgabenänderung, sondern ein direkter Bundeszuschuss. Sie wurde über die Stromrechnung verrechnet und automatisch berücksichtigt. Seit Juli 2024 ist sie ausgelaufen. Eine Nachfolgeregelung gibt es nicht.
Aktueller Effekt: Durch die Normalisierung der Großhandelspreise liegt der Energiepreis 2026 bei den meisten Anbietern zwischen 8 und 12 ct/kWh — also nur knapp über dem damaligen Deckel. Der Markt hat das Problem weitgehend selbst gelöst.
Wie haben sich die Abgaben in den letzten Jahren verändert?
Die staatlichen Aufschläge auf Strom waren in den letzten Jahren außergewöhnlich volatil — getrieben durch Krisenmaßnahmen und den Umbau des Fördersystems:
| Jahr | Elektrizitätsabgabe | Ökostrom-Förderung | Besonderes |
|---|---|---|---|
| 2021 | 1,5 ct/kWh | Ökostromförderbeitrag (alt) | Letztes „normales" Jahr |
| 2022 | ab Juli: 0,1 ct/kWh | Übergangsphase | Krisenmaßnahmen beginnen |
| 2023 | 0,1 ct/kWh | Erneuerbaren-Förderbeitrag (EAG) | Strompreisbremse aktiv |
| 2024 | ab Jänner: 1,5 ct/kWh | Erneuerbaren-Förderbeitrag | Strompreisbremse endet Juni |
| 2025 | 1,5 ct/kWh | Erneuerbaren-Förderbeitrag | Normalisierung |
| 2026 | 1,5 ct/kWh | Förderbeitrag -20 % vs. 2025 | SNAP-Rabatt ab April (Netz) |
Der langfristige Trend: Die Elektrizitätsabgabe ist wieder auf Vorkrisenniveau, der Ökostromförderbeitrag sinkt tendenziell, weil der Ausbau erneuerbarer Energien voranschreitet und die Förderkosten sinken. Gegenläufig steigen die Netzentgelte leicht — aber das ist ein anderer Preisblock. Details: Netzentgelte Österreich 2026.
Kann ich Steuern und Abgaben auf Strom vermeiden?
Direkt vermeiden kannst du sie nicht — sie gelten gesetzlich für jeden bezogenen Strom. Aber du kannst die steuerlich belastete Strommenge reduzieren:
PV-Eigenverbrauch: Jede Kilowattstunde, die du aus deiner PV-Anlage selbst verbrauchst, wird nicht aus dem Netz bezogen. Auf diesen Eigenverbrauch fallen weder Elektrizitätsabgabe noch Netzentgelt an. Bei einer PV-Anlage mit 2.000 kWh Eigenverbrauch pro Jahr sparst du allein bei Steuern und Netzentgelten rund 100 bis 150 Euro.
Energiegemeinschaften: Mitglieder einer Energiegemeinschaft zahlen reduzierte Netzentgelte. Die Steuern und Abgaben fallen zwar weiterhin an, aber die Netzgebühr-Reduktion kann je nach Gemeinschaftsmodell 20 bis 50 % betragen.
Verbrauch senken: Weniger Verbrauch bedeutet weniger Steuern in absoluten Euro-Beträgen. Die wirksamsten Maßnahmen findest du unter Strom sparen.
Den Teil deiner Stromrechnung, den du am schnellsten senken kannst, ist aber der Energiepreis — durch einen Anbieterwechsel:
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Häufige Fragen zu Steuern und Abgaben auf Strom
Wie hoch sind die Steuern auf Strom in Österreich?
Die gesamte Steuer- und Abgabenbelastung beträgt 2026 rund 5 bis 7 ct/kWh. Der größte Posten ist die Umsatzsteuer (20 % auf den Gesamtbetrag), gefolgt von der Elektrizitätsabgabe (1,5 ct/kWh) und dem Ökostromförderbeitrag (ca. 0,5–0,8 ct/kWh). Hinzu kommt eine fixe Erneuerbaren-Förderpauschale von 30 bis 40 Euro pro Jahr.
Gibt es 2026 eine Strompreisbremse in Österreich?
Nein. Die Strompreisbremse ist Ende Juni 2024 ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Eine Nachfolgeregelung gibt es nicht. Da die Marktpreise sich aber normalisiert haben und der Energiepreis bei den meisten Anbietern zwischen 8 und 12 ct/kWh liegt, ist der Effekt für die meisten Haushalte gering.
Warum ist der Ökostromförderbeitrag 2026 gesunken?
Der Ökostromförderbeitrag ist 2026 rund 20 % niedriger als 2025. Die Hauptgründe: Ältere, teure Förderverträge laufen aus, der steigende Anteil erneuerbarer Energie senkt die Förderkosten, und die Marktpreise liegen über den Fördersätzen vieler Neuanlagen. Diese Anlagen finanzieren sich zunehmend über den Markt statt über Förderungen.
Wird auf PV-Eigenverbrauch Elektrizitätsabgabe fällig?
Nein — auf Strom, den du mit deiner PV-Anlage erzeugst und direkt selbst verbrauchst, fällt keine Elektrizitätsabgabe an. Erst wenn du Strom aus dem öffentlichen Netz beziehst, wird die Abgabe fällig. Das macht PV-Eigenverbrauch doppelt attraktiv: Du sparst den Energiepreis und die darauf entfallenden Steuern und Abgaben.
Was ist der Unterschied zwischen Ökostromförderbeitrag und Erneuerbaren-Förderpauschale?
Beides finanziert den Ausbau erneuerbarer Energie auf Basis des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG). Der Ökostromförderbeitrag ist verbrauchsabhängig (ct/kWh) — wer mehr Strom verbraucht, zahlt mehr. Die Erneuerbaren-Förderpauschale ist ein fixer Jahresbetrag pro Zählpunkt, unabhängig vom Verbrauch. Beide Posten erscheinen getrennt auf der Stromrechnung.