Überblick
Energiegemeinschaft: Was sich am 1. Oktober 2026 ändert
Seit 1. Oktober 2026 gelten mit dem neuen ElWG neue Regeln für Energiegemeinschaften in Österreich. Diese Übersicht fasst alle Änderungen kompakt zusammen — mit Timeline bis 2027.
Seit 1. Oktober 2026 gilt in Österreich das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG). Für Energiegemeinschaften und alle, die ihren PV-Strom teilen wollen, ist das die größte Änderung seit dem EAG 2021. Diese Seite gibt einen kompakten Überblick über das, was neu ist — und eine Timeline, bis wann die einzelnen Regeln tatsächlich greifen.
Das Wichtigste in einem Satz: Seit Oktober 2026 dürfen Sie erneuerbaren Strom per Peer-to-Peer-Vertrag direkt an andere verkaufen oder verschenken — ohne Verein und ohne Genossenschaft. Praktisch nutzbar ab 5. Oktober 2026, zunächst nur im eigenen Netzgebiet; vergünstigte Netzentgelte gibt es erst ab 1. Jänner 2027.
Was ändert sich auf einen Blick?
| Neu ab Oktober 2026 | Was es bedeutet |
|---|---|
| Peer-to-Peer-Verträge | Direkter Verkauf oder Schenkung von erneuerbarem Strom zwischen zwei Parteien — ohne eigene Rechtsform. |
| Eigenversorgungsanlage (EVA) | Eigenen Strom an mehreren eigenen Standorten nutzen (z. B. Haus + Ferienhaus) — ohne zweite Person. |
| Gemeinsame Energienutzung | Aktive Kunden können Strom gemeinsam nutzen, speichern und verkaufen — ohne eigene Bilanzgruppe. |
| Nahebereiche | Neue Systematik (Standort-, Lokal-, Regionalbereich), die bestimmt, wie stark die Netzentgelte sinken. |
| Vereinfachte Teilnahme | Haushalte bis 30 kW brauchen keine Lieferantenlizenz (sonstige Kunden bis 100 kW; Zählpunkt-Grenze 6 MW). |
| Bis zu 5 Vereinbarungen | Ein aktiver Kunde darf an bis zu fünf Energienutzungs-Vereinbarungen gleichzeitig teilnehmen. |
Diese neuen Modelle ersetzen nichts — sie ergänzen die bisherigen Formen Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG), Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) und Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA).
Die fünf Modelle der gemeinsamen Energienutzung
| Modell | Rechtsform nötig? | Für wen? |
|---|---|---|
| EEG — Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft | Ja | Lokal/regional, nur erneuerbar |
| BEG — Bürgerenergiegemeinschaft | Ja | Österreichweit |
| GEA — Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage | Nein | Ein Gebäude (z. B. Mehrparteienhaus) |
| P2P-Vertrag (neu) | Nein | Direkt zwischen zwei Parteien |
| Eigenversorgungsanlage (neu) | Nein | Mehrere eigene Standorte |
Timeline: Wann greift was?
| Datum | Meilenstein |
|---|---|
| 24. Dezember 2025 | ElWG tritt in Kraft; neue Rolle „aktiver Kunde" |
| 1. April 2026 | 24-Stunden-Anbieterwechsel; Viertelstundenwerte werden stufenweise Standard |
| 1. Oktober 2026 | Regeln zur gemeinsamen Energienutzung in Kraft: P2P-Verträge, Eigenversorgungsanlage, Nahebereiche |
| 5. Oktober 2026 | P2P-Verträge praktisch abschließbar — zunächst nur innerhalb desselben Netzgebiets |
| Okt.–Dez. 2026 | Übergangsphase: noch volle Netzentgelte, keine vergünstigten Tarife abrechenbar |
| 1. Jänner 2027 | Reduzierte arbeitsbezogene Netzentgelte je Nahebereich greifen (SNE-VO) |
| ~April 2027 | Netzgebietsübergreifende, österreichweite Umsetzung erwartet |
Netzentgelte: ab wann wird es günstiger?
Die reduzierten Netzentgelte sind einer der größten Vorteile — aber sie kommen nicht sofort. Von Oktober bis Dezember 2026 rechnen die Netzbetreiber noch die vollen Netzentgelte ab. Erst ab 1. Jänner 2027 gelten die vergünstigten arbeitsbezogenen Sätze je Nahebereich; die genaue Höhe legt die E-Control per Verordnung (SNE-VO) fest.
Als Orientierung dienen die bereits etablierten EEG-Rabatte auf den Arbeitspreis des Netznutzungsentgelts: 57 % (lokal) sowie 28 % bzw. 64 % (regional, je nach Netzebene). Alle Details, Voraussetzungen und Rechenbeispiele finden Sie in unserem Ratgeber Netzentgelte in Energiegemeinschaften.
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- Haushalte bis 30 kW (PV, Kleinwindkraft, Kleinwasserkraft): keine Lieferantenlizenz nötig.
- Sonstige aktive Kunden bis 100 kW: ebenfalls ohne volle Lieferantenpflichten.
- Betriebe/Großkunden: Teilnahme möglich, der teilnehmende Zählpunkt darf 6 MW nicht überschreiten.
- Voraussetzung ist in allen Fällen ein Smart Meter mit aktivierten Viertelstundenwerten.
Alle Details zum Peer-to-Peer-Stromhandel
Diese Seite ist der kompakte Überblick. Den vollständigen Ratgeber mit rechtlichem Hintergrund (EAG & ElWG), den Nahebereichen im Detail, Plattformen, Vor- und Nachteilen sowie ausführlichem FAQ finden Sie hier:
➡️ Peer-to-Peer Stromhandel in Österreich — der vollständige Ratgeber
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ab wann gelten die neuen Regeln für Energiegemeinschaften?
Die gesetzlichen Bestimmungen des ElWG zur gemeinsamen Energienutzung gelten seit 1. Oktober 2026. Peer-to-Peer-Verträge sind praktisch ab 5. Oktober 2026 abschließbar — zunächst aber nur für Zählpunkte innerhalb desselben Netzgebiets.
Kann ich seit Oktober 2026 österreichweit Strom mit jedem teilen?
Nein. Zu Beginn können nur Zählpunkte teilnehmen, die demselben Netzbetreiber zugeordnet sind. Die netzgebietsübergreifende, österreichweite Umsetzung ist laut Koordinationsstelle voraussichtlich ab April 2027 möglich.
Spare ich seit Oktober 2026 sofort bei den Netzentgelten?
Noch nicht. Von Oktober bis Dezember 2026 gelten die vollen Netzentgelte. Die reduzierten arbeitsbezogenen Netzentgelte je Nahebereich greifen erst ab 1. Jänner 2027 (SNE-VO der E-Control).
Brauche ich eine eigene Rechtsform für einen Peer-to-Peer-Vertrag?
Nein. P2P-Verträge und die Eigenversorgungsanlage funktionieren ohne Verein, Genossenschaft oder GmbH. Haushalte bis 30 kW gelten dabei nicht als Energielieferant.
Was ist neu gegenüber EEG und BEG?
EEG und BEG gibt es weiterhin und brauchen eine Rechtsform. Neu sind der Peer-to-Peer-Vertrag (direkt zwischen zwei Parteien) und die Eigenversorgungsanlage (mehrere eigene Standorte) — beide ohne Gründung einer Rechtsform.
Weiterführende Artikel:
- Peer-to-Peer Stromhandel in Österreich — der vollständige Ratgeber zu P2P-Verträgen und ElWG
- Energiegemeinschaften — Überblick — alle Modelle, Vorteile und Beitrittsschritte
- Netzentgelte in Energiegemeinschaften — Rabatte und Voraussetzungen
- Smart Meter und Energiegemeinschaft — Datenfreigabe und Viertelstundenwerte
- Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) — Definition und Netzentgelt-Rabatte
- Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) — Unterschiede zur EEG