Ratgeber
Peer-to-Peer Stromhandel in Österreich 2026
Peer-to-Peer Stromhandel ermöglicht den direkten Verkauf von erneuerbarem Strom zwischen Marktteilnehmern. Seit 1. Oktober 2026 schafft das neue ElWG erstmals einen klaren rechtlichen Rahmen für P2P-Verträge in Österreich — gestaffelt umgesetzt bis 2027.
Peer-to-Peer (P2P) Stromhandel bedeutet: Wer mit einer PV-Anlage Strom erzeugt, kann diesen direkt an Nachbarn, Freunde oder andere Verbraucher verkaufen — ohne den Umweg über einen klassischen Energieversorger. Der Strom fließt weiterhin über das bestehende Netz, aber die Abrechnung und Vertragsbeziehung laufen direkt zwischen den Beteiligten. In Österreich wird dieses Modell durch Energiegemeinschaften und seit 1. Oktober 2026 durch das neue ElWG ermöglicht.
Seit 1. Oktober 2026 in Kraft — aber gestaffelt umgesetzt. Die gesetzlichen Bestimmungen gelten seit 1. Oktober 2026. Praktisch abschließbar sind P2P-Verträge ab 5. Oktober 2026, zunächst aber nur für Zählpunkte innerhalb desselben Netzgebiets. Vergünstigte Netzentgelte gibt es noch nicht sofort: Von Oktober bis Dezember 2026 rechnen die Netzbetreiber die vollen Netzentgelte ab, reduzierte arbeitsbezogene Netzentgelte kommen erst ab 1. Jänner 2027 (SNE-VO). Die netzgebietsübergreifende, österreichweite Umsetzung ist laut Koordinationsstelle voraussichtlich ab April 2027 möglich.
Was ist Peer-to-Peer Stromhandel?
Beim P2P-Stromhandel handeln Erzeuger (Prosumer) und Verbraucher Strom direkt miteinander. Anders als beim klassischen Modell, bei dem ein Energieversorger als Zwischenhändler agiert, vereinbaren Käufer und Verkäufer die Konditionen selbst — unterstützt durch digitale Plattformen.
Wie funktioniert das technisch?
- Smart Meter erfassen Erzeugung und Verbrauch in Viertelstundenwerten (96 Datenpunkte pro Tag). Diese Granularität ist notwendig, damit die Zuordnung — wer hat wann wie viel erzeugt und verbraucht — präzise erfolgen kann.
- Digitale Plattformen übernehmen das Matching von Angebot und Nachfrage, die Abrechnung und die Kommunikation mit dem Netzbetreiber.
- Physisches Netz: Der Strom fließt nach wie vor über das bestehende Verteilnetz. P2P-Stromhandel ist eine kommerzielle Schicht auf dem physischen Netz — die Elektronen fließen nicht direkt vom Dach des Nachbarn zu Ihnen, aber die finanzielle Abwicklung erfolgt Peer-to-Peer.
- Datenplattform EDA: Der Energiewirtschaftliche Datenaustausch (EDA) stellt die Schnittstelle bereit, über die Smart-Meter-Daten an Plattformbetreiber und Gemeinschaftsverwalter weitergegeben werden.
Rechtlicher Rahmen: EAG und ElWG
Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) — Das Fundament (2021)
Das EAG wurde am 7. Juli 2021 beschlossen und trat am 27. Juli 2021 in Kraft. Es ist Österreichs zentrales Instrument auf dem Weg zu 100 % erneuerbarem Strom bis 2030.
Für den P2P-Stromhandel relevante Bestimmungen:
- Erster rechtlicher Rahmen für Energiegemeinschaften (EEG, BEG, GEA) in Österreich
- Reduzierte Netzentgelte für lokalen Energieaustausch
- Ausbauziele: +27 TWh erneuerbare Jahreserzeugung bis 2030
Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) — Das neue Stromgesetz (2025)
Das ElWG wurde am 11. Dezember 2025 als Teil des „Günstiger-Strom-Gesetzes" beschlossen und ersetzt das veraltete ElWOG 2010. Es bringt einen Paradigmenwechsel für den österreichischen Strommarkt.
Zentrale ElWG-Neuerungen für P2P-Stromhandel:
| Neuerung | Detail | Inkrafttreten |
|---|---|---|
| P2P-Verträge | Erstmalige gesetzliche Definition von Peer-to-Peer-Verträgen für Verkauf oder Schenkung von erneuerbarem Strom | gesetzlich 1. Oktober 2026, praktisch ab 5. Oktober 2026 (zunächst nur innerhalb eines Netzgebiets) |
| Eigenversorgungsanlage (EVA) | Neues Modell: Versorgung mehrerer eigener Standorte ohne Rechtsform und ohne zweite Person (§ 65 ElWG) | 1. Oktober 2026 |
| Gemeinsame Energienutzung | Aktive Kunden können gemeinsam Strom nutzen, speichern und verkaufen — ohne Bilanzgruppe | 1. Oktober 2026 |
| Nahebereiche | Standort-, Lokal- und Regionalbereich bestimmen die Höhe der reduzierten Netzentgelte | 1. Oktober 2026 |
| Reduzierte Netzentgelte | Vergünstigte arbeitsbezogene Netzentgelte je Nahebereich (Höhe per E-Control-Verordnung / SNE-VO) | ab 1. Jänner 2027 (Okt–Dez 2026: volle Netzentgelte) |
| Aktive Kunden | Neue Rolle: Endkunden, die nicht nur verbrauchen, sondern auch erzeugen, speichern und teilen | 24. Dezember 2025 |
| Vereinfachte Teilnahme | Haushalte mit Anlagen bis 30 kW brauchen keine Lieferantenlizenz (sonstige Kunden: bis 100 kW; Zählpunkt-Obergrenze 6 MW) | 1. Oktober 2026 |
| Bis zu 5 Vereinbarungen | Aktive Kunden dürfen an bis zu 5 gleichzeitigen Energienutzungs-Vereinbarungen teilnehmen | 1. Oktober 2026 |
| 24-Stunden-Wechsel | Technische Wechselfrist von 3 Wochen auf 24 Stunden verkürzt | 1. April 2026 |
| Viertelstundenwerte als Standard | Smart-Meter-Viertelstundenwerte werden vom Opt-in zum Default | ab April 2026 (stufenweise) |
Was bedeutet das konkret? Seit Oktober 2026 können Sie als Besitzer einer PV-Anlage einen P2P-Vertrag mit Ihrem Nachbarn abschließen und überschüssigen Strom direkt verkaufen — ohne eine eigene Rechtsform zu gründen und ohne als Energielieferant zu gelten (bis 30 kW). Praktisch abschließbar ist das ab 5. Oktober 2026, zunächst nur innerhalb desselben Netzgebiets (siehe Nahebereiche weiter unten).
Nahebereiche: Wie weit darf der Strom „reisen"?
Das ElWG führt mit den Nahebereichen eine neue Systematik ein, die bestimmt, wie stark die Netzentgelte für den zugeordneten Strom reduziert werden — Grundsatz: je näher, desto günstiger.
| Nahebereich | Bedeutung | Netzentgelt |
|---|---|---|
| Standortbereich | Selber Standort / dieselbe Hauptleitung (z. B. Mehrparteienhaus, Betriebsstandort) | Höchste Reduktion |
| Lokalbereich | Nahbereich im Niederspannungsnetz (gleicher Trafo-Bereich) | Hohe Reduktion |
| Regionalbereich | Regionaler Bereich im Mittelspannungsnetz (ohne Umspannung auf Hochspannung) | Mittlere Reduktion |
| Österreichweite Gebotszone | Ganz Österreich (netzgebietsübergreifend) | Volle Netzentgelte |
Die konkrete Höhe der Reduktion je Nahebereich legt die E-Control per Verordnung (SNE-VO) fest; sie greift ab 1. Jänner 2027. Verlässt der Strom die drei Nahebereiche (z. B. über die Hochspannungsebene), entfällt die Vergünstigung und es gelten die vollen Netzentgelte.
Eigenversorgungsanlage (EVA): das neue fünfte Modell
Neben P2P-Verträgen führt das ElWG ab 1. Oktober 2026 auch die Eigenversorgungsanlage (EVA) ein (§ 6 Abs. 1 Z 25, § 65 ElWG). Damit kann ein aktiver Kunde selbst erzeugten Strom an mehreren eigenen Standorten verbrauchen — etwa Hauptwohnsitz und Ferienhaus oder zwei Betriebsstandorte — ohne Rechtsform und ohne zweite Person. Überschüsse werden wie bisher ins öffentliche Netz eingespeist.
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Der Einspeisetarif ist mit dem aktuellen OeMAG-Wert vorbelegt, der Netzentgelt-Rabatt mit den etablierten EEG-Sätzen. Details finden Sie im Peer-to-Peer Ratgeber und bei den Netzentgelten.
Hinweis zur Genauigkeit
Vereinfachte Modellrechnung. Die Netzentgelt-Rabatte entsprechen den etablierten EEG-Sätzen (57 % lokal, 28 %/64 % regional) als Richtwert — die finalen ElWG-Sätze je Nahebereich legt die E-Control per SNE-VO ab 1. Jänner 2027 fest. Von Oktober bis Dezember 2026 gelten noch volle Netzentgelte. Steuern, Abgaben und der Grundpreis sind nicht gesondert berücksichtigt; der tatsächliche Vorteil hängt von Vertrag, Netzbetreiber und Nahebereich ab.
Lohnt sich Peer-to-Peer-Stromhandel?
Beim Peer-to-Peer-Stromhandel (seit 1. Oktober 2026 über das ElWG möglich) verkauft ein Erzeuger seinen überschüssigen PV-Strom direkt an einen Abnehmer — statt ihn zum niedrigen OeMAG-Tarif einzuspeisen. Beide Seiten gewinnen: Der Erzeuger erzielt einen Preis über dem Einspeisetarif, der Abnehmer zahlt unter seinem normalen Bezugspreis — und spart im Nahebereich zusätzlich beim Netzentgelt.
Der Break-even-Preis entspricht dem OeMAG-Einspeisetarif: Jeder vereinbarte P2P-Preis darüber bringt dem Erzeuger mehr als die Einspeisung. Nach oben begrenzt wird der Preis durch den Bezugspreis des Abnehmers — darunter lohnt es sich für ihn.
Weiterführende Tools & Artikel
- Peer-to-Peer Stromhandel — ElWG, Nahebereiche, Plattformen
- Neue Regeln ab Oktober 2026 — Übersicht & Timeline
- PV-Einspeisung Rechner — Einspeisevergütung zum OeMAG-Tarif
- Netzentgelte — Rabatte in Energiegemeinschaften
EEG, BEG und GEA: Drei Modelle im Vergleich
Österreich kannte bisher drei Modelle für die gemeinschaftliche Energienutzung:
| Merkmal | EEG | BEG | GEA |
|---|---|---|---|
| Bezeichnung | Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft | Bürgerenergiegemeinschaft | Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage |
| Reichweite | Lokal oder regional (innerhalb eines Netzgebiets) | Österreichweit | Einzelnes Gebäude |
| Energiequellen | Ausschließlich erneuerbar | Strom (nicht auf erneuerbar beschränkt) | Beliebig |
| Mitglieder | Privatpersonen, Gemeinden, KMU | Privatpersonen, Gemeinden, KMU | Gebäudebewohner |
| Rechtsform | Verein, Genossenschaft, GmbH, etc. | Verein, Genossenschaft, GmbH, etc. | Keine eigene nötig |
| Netzentgelt-Reduktion | Bis ~60 % (lokal), ~30 % (regional) | Keine Reduktion | Minimal (innerhalb Gebäude) |
Mit dem ElWG seit Oktober 2026 kommen zwei neue Formen der gemeinsamen Energienutzung hinzu:
- Peer-to-Peer-Vertrag: Direkter Verkauf oder Schenkung von erneuerbarem Strom ohne Gründung einer Rechtsform
- Eigenversorgungsanlage (EVA): Versorgung mehrerer eigener Standorte ohne Rechtsform und ohne zweite Person
- Kombination aus Energiegemeinschaft und separaten P2P-Verträgen möglich (bis zu 5 gleichzeitige Vereinbarungen)
Für Betriebe und Großkunden gilt: Der teilnehmende Zählpunkt einer Erzeugungsanlage darf 6 MW nicht überschreiten (§ 68 ElWG); bei größeren Anlagen ist anteilige Teilnahme möglich.
Timeline: Meilensteine des P2P-Stromhandels
| Datum | Meilenstein |
|---|---|
| 2017–2018 | Pilotprojekte: Wien Energie + RIDDLE&CODE Blockchain-P2P-Projekt; Powerledger + Energie Steiermark starten smartCOMMUNITY |
| Oktober 2018 | OurPower Energiegenossenschaft gegründet — einer der ersten P2P-Marktplätze Österreichs |
| Juli 2021 | EAG beschlossen — erster Rechtsrahmen für EEG, BEG und GEA |
| 2022 | Erste Energiegemeinschaften nehmen den Betrieb auf |
| Ende 2024 | Smart-Meter-Rollout erreicht 96,9 % (6,53 Mio. von 6,74 Mio. Zählpunkten) |
| Ende 2025 | 6.500+ Energiegemeinschaften registriert; ~100.000 teilnehmende Zählpunkte |
| Dezember 2025 | ElWG beschlossen — neues Stromgesetz mit P2P-Vertrags-Definition |
| April 2026 | 24-Stunden-Anbieterwechsel; Viertelstundenwerte werden Standard (>5.000 kWh/Jahr) |
| 1. Oktober 2026 | ElWG-Bestimmungen zur gemeinsamen Energienutzung in Kraft: P2P-Verträge, Eigenversorgungsanlage, Nahebereiche; bestehende Gemeinschaften migrieren |
| 5. Oktober 2026 | P2P-Verträge praktisch abschließbar — zunächst nur für Zählpunkte innerhalb desselben Netzgebiets |
| Okt.–Dez. 2026 | Übergangsphase: noch volle Netzentgelte (keine vergünstigten Tarife abrechenbar) |
| 1. Jänner 2027 | Reduzierte arbeitsbezogene Netzentgelte je Nahebereich greifen (SNE-VO) |
| ~April 2027 | Netzgebietsübergreifende, österreichweite P2P-Umsetzung erwartet |
| 2027+ | Viertelstundenwerte-Standard für alle Haushalte; rasantes Wachstum von P2P-Verträgen erwartet |
| 2030 | Ziel: 100 % erneuerbarer Strom in Österreich |
Plattformen und Anbieter in Österreich
Mehrere Plattformen ermöglichen bereits heute den P2P-Stromhandel bzw. die Organisation von Energiegemeinschaften:
| Plattform | Beschreibung |
|---|---|
| OurPower (ourpower.coop) | Pionier des P2P-Stromhandels. BEG-Genossenschaft (gegr. 2018). Marktplatz, auf dem Prosumer ihren eigenen Preis festlegen und Verbraucher ihre Stromquelle wählen können. |
| neoom (neoom.com) | 360°-Plattform für Energiegemeinschaften. Bietet KLUUB (Community-Matching), Abrechnung und Optimierung. |
| 7Energy (7energy.at) | Webplattform für Bürger zum Aufbau und Betrieb von Energiegemeinschaften. 1:1-Durchleitung von erneuerbarem Strom. |
| EG Austria (eg-austria.at) | Große Energiegemeinschaft Österreich — Hub für Erzeuger und Verbraucher im ganzen Land. |
| SmartGyver (smartgyver.at) | Plattform für gemeinsame Energienutzung, aktiv in ElWG-Aufklärung. |
| Powerledger + Energie Steiermark | smartCOMMUNITY — Blockchain-basierte Energiehandels-Plattform in der Steiermark. |
Vorteile und Herausforderungen
Vorteile
Für Verbraucher und Prosumer:
- Kostenersparnis: Reduzierte Netzentgelte bei lokalen EEGs (4–8 ct/kWh Ersparnis). Innerhalb der Gemeinschaft selbst definierte Strompreise.
- Energieunabhängigkeit: Weniger Abhängigkeit von traditionellen Versorgern und volatilen Großhandelspreisen.
- Transparenz: Sie wissen genau, woher Ihr Strom kommt — von der PV-Anlage des Nachbarn oder der Gemeindeanlage.
- Mitbestimmung: Demokratisierung des Energiesystems — Bürger werden zu aktiven Marktteilnehmern.
Für Erzeuger:
- Zusätzliche Einnahmen: Überschüssiger PV-Strom kann zu besseren Konditionen als die Einspeisetarife verkauft werden.
- Preisgestaltung: Eigener Verkaufspreis innerhalb der Gemeinschaft.
Für Netz und Gesellschaft:
- Netzentlastung: Lokale Erzeugung und Verbrauch reduzieren Fernübertragungsbedarfe.
- Regionale Wertschöpfung: Erlöse bleiben in der Region.
Herausforderungen
- Keine 24/7-Versorgung: Energiegemeinschaften können keine durchgängige Versorgung garantieren (PV erzeugt nachts keinen Strom). Ein klassischer Stromanbieter bleibt als Backup (Reststrombezug) erforderlich.
- Organisatorische Komplexität: Gründung einer Rechtsform, Verträge mit Netzbetreibern, Abrechnungssystem — der Verwaltungsaufwand ist für Bürger eine Hürde. (Ab Oktober 2026 teilweise vereinfacht durch ElWG.)
- Smart-Meter-Daten: Aktuell haben nur ~760.000 von 6,7 Mio. Zählpunkten Viertelstundenwerte aktiv. Der ElWG-Stufenplan (2026–2027) wird dies auf über 6 Mio. ausweiten.
- Übergangsphase: Die Migration von EAG/ElWOG zum ElWG-System (seit Oktober 2026) bringt rechtliche Übergangsunsicherheiten. Reduzierte Netzentgelte und die österreichweite, netzgebietsübergreifende Umsetzung greifen erst 2027 — von Oktober bis Dezember 2026 gelten noch die vollen Netzentgelte, und P2P ist zunächst auf das eigene Netzgebiet beschränkt.
- Lieferantenpflichten: Bei Anlagen über 30 kW (Haushalte) bzw. 100 kW (sonstige) gelten volle Lieferantenpflichten.
- Datenschutz: Die Umstellung auf Viertelstundenwerte als Standard hat Kritik von Datenschutzorganisationen wie ARGE Daten ausgelöst.
Die Rolle des Smart Meters
Der Smart Meter ist die technische Grundvoraussetzung für P2P-Stromhandel. Ohne ihn funktionieren Energiegemeinschaften nicht.
Wie der Smart Meter P2P ermöglicht
- Viertelstundenmessung: Smart Meter erfassen Verbrauch und Erzeugung alle 15 Minuten. Diese Granularität ist notwendig für die präzise Zuordnung innerhalb der Gemeinschaft.
- Datenaustausch via EDA: Die Messdaten werden über die EDA-Plattform bereitgestellt. Plattformbetreiber greifen darauf zu, um Zuordnungen zu berechnen und Rechnungen zu erstellen.
- Dynamische Zuordnung: Auf Basis der Viertelstundenwerte können Gemeinschaften verschiedene Verteilungsmodelle nutzen — statisch (fixer Prozentsatz) oder dynamisch (proportional zum tatsächlichen Verbrauch).
- Abrechnungsbasis: Alle elektronischen Rechnungen in Energiegemeinschaften basieren auf Smart-Meter-Viertelstundenwerten.
ElWG-Änderung: Viertelstundenwerte werden Standard
| Zeitraum | Betroffene Haushalte |
|---|---|
| Ab April 2026 | Verbrauch >5.000 kWh/Jahr — automatische Umstellung |
| Ende 2026 | Verbrauch 1.500–5.000 kWh/Jahr |
| 2027 | Alle verbleibenden Haushalte |
Aktuell sind bei nur ~12,6 % der Zählpunkte Viertelstundenwerte aktiv. Mit dem ElWG könnte dieser Anteil auf über 95 % steigen — eine massive Ausweitung des Pools potenzieller Energiegemeinschafts-Teilnehmer.
Mehr zum Smart Meter und zur Datenfreigabe
Österreich im EU-Vergleich
Österreich gilt als Vorreiter in der EU bei der Umsetzung von Energiegemeinschaften:
| Aspekt | Österreich | EU-Durchschnitt |
|---|---|---|
| Rechtsrahmen | Umfassend seit 2021 (EAG), modernisiert 2025 (ElWG) | Viele Länder haben RED II noch nicht vollständig umgesetzt |
| Anzahl Gemeinschaften | 6.500+ EEGs/BEGs (Ende 2025) | EU-weit geschätzt ~9.000 RECs |
| Institutionelle Unterstützung | Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften (BMK-finanziert) | Wenige Länder haben vergleichbare Einrichtungen |
| Smart-Meter-Rollout | 96,9 % | Stark schwankend (manche Länder unter 50 %) |
| P2P-Vertragsrecht | Explizite Definition im ElWG (seit Okt. 2026) | Kaum formale P2P-Vertrags-Rahmen |
Österreich hat durch die frühe EAG-Umsetzung 2021 einen Vorsprung von 2–3 Jahren gegenüber vielen EU-Mitgliedstaaten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen einer Energiegemeinschaft und P2P-Stromhandel?
Eine Energiegemeinschaft (EEG/BEG) ist eine organisierte Rechtsform, in der Mitglieder gemeinsam Strom erzeugen und verbrauchen. P2P-Stromhandel im engeren Sinne (seit Oktober 2026 via ElWG) ermöglicht den direkten Verkauf zwischen zwei Parteien über einen P2P-Vertrag — ohne eigene Rechtsform.
Kann ich seit 1. Oktober 2026 schon mit jedem Nachbarn in Österreich Strom handeln?
Nein, der Start ist gestaffelt. Die gesetzlichen Bestimmungen gelten seit 1. Oktober 2026, praktisch abschließbar sind P2P-Verträge ab 5. Oktober 2026 — zunächst aber nur zwischen Zählpunkten, die demselben Netzbetreiber zugeordnet sind. Die netzgebietsübergreifende, österreichweite Umsetzung ist laut Koordinationsstelle voraussichtlich ab April 2027 möglich.
Spare ich seit Oktober 2026 sofort bei den Netzentgelten?
Noch nicht. Von Oktober bis Dezember 2026 rechnen die Netzbetreiber die vollen Netzentgelte ab. Die reduzierten arbeitsbezogenen Netzentgelte je Nahebereich (Standort-, Lokal-, Regionalbereich) greifen erst ab 1. Jänner 2027 — die genaue Höhe legt die E-Control per Verordnung (SNE-VO) fest. Österreichweit (Gebotszone) fallen weiterhin die vollen Netzentgelte an.
Brauche ich einen Smart Meter für P2P-Stromhandel?
Ja, ein Smart Meter mit aktivierten Viertelstundenwerten ist technische Voraussetzung. Ohne die granulare Messung ist eine zeitgenaue Zuordnung von Erzeugung und Verbrauch nicht möglich.
Was kostet die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft?
Die Kosten variieren je nach Gemeinschaft und Plattform. In der Regel fallen eine kleine Mitgliedsgebühr und Plattformkosten an. Dem gegenüber stehen reduzierte Netzentgelte (bis 60 % bei lokalen EEGs) und günstigere Strompreise innerhalb der Gemeinschaft.
Kann ich als Mieter an P2P-Stromhandel teilnehmen?
Ja. In einer Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA) im Mehrparteienhaus können auch Mieter vom gemeinsam erzeugten PV-Strom profitieren. Ab Oktober 2026 ist die Teilnahme über P2P-Verträge noch einfacher — ohne eigene Erzeugungsanlage, als reiner Abnehmer.
Was passiert, wenn die Energiegemeinschaft nicht genug Strom erzeugt?
In diesem Fall beziehen Sie den fehlenden Strom automatisch von Ihrem regulären Stromanbieter (Reststrombezug). Eine durchgängige Versorgung durch die Gemeinschaft allein ist derzeit nicht garantiert — besonders nachts und im Winter.
Wo finde ich eine Energiegemeinschaft in meiner Nähe?
Die offizielle Koordinationsstelle unter energiegemeinschaften.gv.at bietet eine Übersicht bestehender Gemeinschaften. Auch Plattformen wie OurPower, neoom oder 7Energy helfen bei der Suche und Gründung.
Weiterführende Artikel:
- Energiegemeinschaften in Österreich — Überblick - Alle Modelle, Vorteile und Beitrittsschritte
- PV-Anlage Ratgeber 2026 - Eigene Solaranlage für Ihre Energiegemeinschaft
- Netzentgelte Österreich 2026 - Was Sie bei Netzgebühren sparen können
- Dynamischer Stromtarif - Alternative Tarifmodelle mit Smart Meter
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